From af3898dc3a69e9402663311e5060f1df7dff467b Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 0ff Date: Wed, 24 Jul 2024 07:20:12 +0000 Subject: [PATCH 1/2] Add provisions for reaching a quorum in case of to few members joining the general meeting --- satzung.tex | 3 ++- 1 file changed, 2 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex index 42a69e0..9117601 100644 --- a/satzung.tex +++ b/satzung.tex @@ -154,7 +154,8 @@ pdftitle = {FAFO e.V. Satzung} ,colorlinks, linkcolor=black} \item Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags \item Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung \end{enumerate} - \item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend bzw. vertreten ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. + \item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend bzw. vertreten ist oder solange bei einer geringeren Zahl die Beschlussfähigkeit von keinem der anwesenden Mitglieder angezweifelt wird. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. + \item Ist eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben, kann der Vorstand zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Diese ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. \item Zur Änderung der Satzung oder zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. \item Das Vertreten von abwesenden Vereinsmitgliedern in der Mitgliederversammlung durch Vollmacht ist zulässig. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde. Kein Mitglied darf aber mehr als zwei zusätzliche Stimmen auf sich vereinen. Die eigene und die übertragenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmrechtsübertragung kann nur für die jeweilige Mitgliederversammlung insgesam erteilt werden. \item Die Teilnahme an Mitgliederversammlung und Beschlussfassung kann auch mittels geeigneter technischer Vorkehrungen ermöglicht werden. Die Entscheidung hierüber fasst der Vorstand vor Einladung zur Mitgliederversammlung. -- 2.45.2 From 55de37f78121299884b1b07656375a45d9e8d160 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 0ff Date: Wed, 24 Jul 2024 07:41:12 +0000 Subject: [PATCH 2/2] Revert the provision to have a quorum at will --- satzung.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex index 9117601..587994e 100644 --- a/satzung.tex +++ b/satzung.tex @@ -154,7 +154,7 @@ pdftitle = {FAFO e.V. Satzung} ,colorlinks, linkcolor=black} \item Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags \item Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung \end{enumerate} - \item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend bzw. vertreten ist oder solange bei einer geringeren Zahl die Beschlussfähigkeit von keinem der anwesenden Mitglieder angezweifelt wird. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. + \item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend bzw. vertreten ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. \item Ist eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben, kann der Vorstand zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Diese ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. \item Zur Änderung der Satzung oder zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. \item Das Vertreten von abwesenden Vereinsmitgliedern in der Mitgliederversammlung durch Vollmacht ist zulässig. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde. Kein Mitglied darf aber mehr als zwei zusätzliche Stimmen auf sich vereinen. Die eigene und die übertragenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmrechtsübertragung kann nur für die jeweilige Mitgliederversammlung insgesam erteilt werden. -- 2.45.2