diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex index 4d55dcc..b2d82ac 100644 --- a/satzung.tex +++ b/satzung.tex @@ -85,7 +85,14 @@ pdftitle = {FAFO e.V. Satzung} ,colorlinks, linkcolor=black} \item durch Tod \item durch förmlichen Ausschluss \item durch Austritt - \item durch Unterlassen der Beitragszahlung +\end{enumerate} + +\subsection{Ausschluss der Mitglieder} + +\begin{enumerate} + \item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Verein schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt, sich zwei Drittel der stimmberechtigten Teilnehmer einer Mitgliederversammlung für einen in der Einladung zur Versammlung formulierten Ausschlussantrag ausspricht, oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied eine Anhörung gewähren und den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen. + \item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. + \item Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, wenn sie mit der Leistung ihres Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind und vom Vorstand nicht erreicht werden können. \end{enumerate} \section{\S{}6 Fördernde Mitgliedschaft}