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satzung.tex
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satzung.tex
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@ -65,17 +65,17 @@ pdftitle = {FAFO e.V. Satzung} ,colorlinks, linkcolor=black}
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\begin{enumerate}
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\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden
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\item Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.
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\item Die Beitrittserklärung ist in Textform vorzulegen.
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\item Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
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\item Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
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\item Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen an seinen Mitgliedsdaten schriftlich und unmittelbar nach Eintreten der Änderungen dem Vorstand mitzuteilen.
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\item Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen an seinen Mitgliedsdaten in Textform und unmittelbar nach Eintreten der Änderungen dem Vorstand mitzuteilen.
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\end{enumerate}
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\subsection{Austritt der Mitglieder}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
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\item Der Austritt ist dem Vorstand drei Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen. Er kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
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\item Der Austritt ist dem Vorstand drei Monate im Voraus in Textform mitzuteilen. Er kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
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\item Durch Austritt aus dem Verein entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.
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\end{enumerate}
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@ -145,7 +145,7 @@ pdftitle = {FAFO e.V. Satzung} ,colorlinks, linkcolor=black}
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\section{\S{}12 Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung der ordentlichen Mitglieder erfolgt schriftlich, mindestens einen Monat vor Durchführung der Versammlung mit Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand. Eine Mitgliederversammlung findet auch statt, wenn die Belange des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe von Gründen eine Mitgliederversammlung beantragt.
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\item Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung der ordentlichen Mitglieder erfolgt in Textform, mindestens einen Monat vor Durchführung der Versammlung mit Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand. Eine Mitgliederversammlung findet auch statt, wenn die Belange des Vereins dies erfordern oder wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe von Gründen eine Mitgliederversammlung beantragt.
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\item Die Mitgliederversammlung nimmt den Geschäftsbericht und die Jahresplanung entgegen. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
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\begin{enumerate}
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\item Wahl des Vorstands
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@ -156,7 +156,7 @@ pdftitle = {FAFO e.V. Satzung} ,colorlinks, linkcolor=black}
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\end{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend bzw. vertreten ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
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\item Zur Änderung der Satzung oder zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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\item Das Vertreten von abwesenden Vereinsmitgliedern in der Mitgliederversammlung durch Vollmacht ist zulässig. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde. Kein Mitglied darf aber mehr als zwei zusätzliche Stimmen auf sich vereinen. Die eigene und die übertragenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmrechtsübertragung kann nur für die jeweilige Mitgliederversammlung insgesam erteilt werden.
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\item Das Vertreten von abwesenden Vereinsmitgliedern in der Mitgliederversammlung durch Vollmacht ist zulässig. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch eine Vollmacht in Textform auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde. Kein Mitglied darf aber mehr als zwei zusätzliche Stimmen auf sich vereinen. Die eigene und die übertragenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmrechtsübertragung kann nur für die jeweilige Mitgliederversammlung insgesam erteilt werden.
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\item Die Teilnahme an Mitgliederversammlung und Beschlussfassung kann auch mittels geeigneter technischer Vorkehrungen ermöglicht werden. Die Entscheidung hierüber fasst der Vorstand vor Einladung zur Mitgliederversammlung.
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\end{enumerate}
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